Wasserrohrbruch – was jetzt?

Jetzt zählt schnelles Handeln.

Wasser stoppen, Schaden begrenzen und die richtigen Ansprechpartner informieren. Was jetzt zu tun ist, hängt auch davon ab, wo der Schaden entstanden ist.

Das Wichtigste zuerst

  1. Wasserzufuhr stoppen
    Wenn möglich, den betroffenen Absperrhahn oder bei Bedarf den Hauptwasserhahn schließen.
  2. Strom im betroffenen Bereich ausschalten
    Besonders wenn Wasser in die Nähe von Steckdosen, Leitungen oder Elektrogeräten gelangt ist. Im Zweifel nichts anfassen und einen Fachbetrieb verständigen.
  3. Schaden begrenzen
    Wasser aufnehmen und Möbel oder andere Gegenstände aus dem betroffenen Bereich entfernen – soweit das gefahrlos möglich ist.
  4. Schaden dokumentieren
    Fotos und gegebenenfalls Videos vom Schaden und den betroffenen Bereichen machen.
  5. Hausverwaltung informieren
    Ist Gemeinschaftseigentum betroffen oder die Ursache unklar, sollte die Hausverwaltung möglichst schnell informiert werden.

Wen muss ich informieren?

Ist die Ursache unklar oder vermutlich Gemeinschaftseigentum betroffen, informieren Sie die Hausverwaltung so schnell wie möglich. Das gilt zum Beispiel bei Schäden an gemeinschaftlichen Leitungen, wenn Wasser aus einer anderen Wohnung kommt oder mehrere Einheiten betroffen sind.

Liegt die Ursache eindeutig im eigenen Sondereigentum – zum Beispiel an einem defekten Waschmaschinen- oder Spülmaschinenanschluss – ist zunächst der Eigentümer selbst gefragt. Bei einer vermieteten Wohnung sollte der Mieter den Eigentümer unverzüglich informieren.

Bei einem akuten Schaden außerhalb der Geschäftszeiten gilt: Nicht auf die Hausverwaltung warten, wenn dadurch weiterer Schaden entstehen würde. Im Notfall muss direkt ein geeigneter Notdienst gerufen werden.

Das gilt nicht nur bei einem Wasserrohrbruch, sondern zum Beispiel auch bei Feuer, Sturmschäden oder anderen größeren Schadensereignissen.

Ist die Hausverwaltung nicht erreichbar, müssen im Notfall selbst die notwendigen Maßnahmen zur Schadenbegrenzung eingeleitet und gegebenenfalls Feuerwehr, Polizei oder ein geeigneter Fach- bzw. Notdienst verständigt werden.

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