Darf ich das einfach verändern?
Nicht jede Veränderung ist allein Ihre Entscheidung.
Sobald eine geplante Veränderung das Gemeinschaftseigentum, die äußere Erscheinung des Gebäudes oder andere Eigentümer betrifft, kann ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich sein. Deshalb gilt: lieber vorher klären als hinterher zurückbauen.
Typische Veränderungen, die Sie nicht einfach vornehmen sollten
Fenster und Wohnungseingangstüren
Austausch, Farbe oder Gestaltung sollten nicht eigenmächtig verändert werden. Diese Bauteile gehören grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum.
Markisen, Außenjalousien und Satellitenschüsseln
Alles, was an Fassade oder Balkon angebracht wird und das äußere Erscheinungsbild verändert, sollte vorher mit der Gemeinschaft geklärt werden.
Klimageräte
Außengeräte an Fassade, Dach oder Balkon greifen regelmäßig in das Gemeinschaftseigentum ein und können zusätzlich Auswirkungen auf andere Bewohner haben.
Balkon und Terrasse
Verglasungen, Überdachungen, feste Sichtschutzelemente oder andere bauliche Veränderungen sollten nicht ohne vorherige Klärung vorgenommen werden.
Wände und Durchbrüche
Bei tragenden Wänden oder anderen konstruktiven Bauteilen darf nicht eigenmächtig verändert werden. Hier können neben der Zustimmung der Gemeinschaft auch weitere baurechtliche Anforderungen eine Rolle spielen.
Wallboxen und andere technische Einrichtungen
Auch bei Maßnahmen, auf die ein Wohnungseigentümer grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch haben kann, bedeutet das nicht, dass einfach gebaut werden darf. Die konkrete Durchführung muss vorher mit der Gemeinschaft geklärt werden.
Sie sind unsicher, ob eine geplante Maßnahme Ihr Sonder- oder das Gemeinschaftseigentum betrifft? Mehr dazu unter „Gemeinschafts- oder Sondereigentum?“
Erst klären, dann beauftragen
Bevor Sie eine solche Veränderung planen oder einen Handwerker beauftragen, informieren Sie die Hausverwaltung. Sie kann prüfen, ob ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
Wichtig: Erst ein Angebot einzuholen ist natürlich kein Problem – mit der Ausführung sollte aber gewartet werden, bis die erforderliche Zustimmung vorliegt.
